Familienrecht

Mehr als nur die Scheidung


Derzeit wird in Deutschland jede dritte Ehe geschieden. 


Und da Anträge vor dem Familiengericht nur von einem Anwalt gestellt werden können, braucht jedenfalls derjenige Ehegatte unbedingt einen Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt.


So ist es erklärbar, dass auch im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit die Vertretung während der Trennung und im Scheidungsverfahren einen großen Raum einnimmt.


Doch umfasst unsere familienrechtliche Tätigkeit weit mehr:


  • Berechnung von Unterhaltsansprüchen
  • Vertretung in Unterhaltsverfahren
  • Elternunterhalt
  • rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei bevorstehender Heimunterbringung und Sozialhilfe
  • Gestaltung von Eheverträgen und notariellen Verträgen anlässlich Trennung und Scheidung
  • Ausarbeitung von vermögensrechtlichen Lösungen
  • umfassende Beratung und Vertretung in Umgangsproblematiken
  • Sorgerechtsauseinandersetzungen



Martin Javitz

Ihr Fachanwalt für Familienrecht


Seit 2004 zugelassener Rechtsanwalt, verheiratet, zwei Söhne.
Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität zu Tübingen. I. und II. Staatsexamen mit Prädikatsabschluss.
Fachanwalt im Familienrecht seit 2013.


Sprachen: Deutsch, Englisch



Unterhalt:

Ob Ehegatten- oder Kindesunterhalt, wir vertreten zielgerichtet und in enger Abstimmung Ihre Interessen. Dabei werden Chancen und Risiken der einzelnen Vorgehensweisen besprochen und die meist sehr komplexe Berechnung von Ansprüchen für Sie anschaulich gemacht. Das Unterhaltsrecht hat oft existentielle Bedeutung, es ist wichtig, hier kompetente Unterstützung zu haben.


Elternunterhalt:

Bereits vor der Elternunterhaltsreform 2020 gab es nur wenige Rechtsanwälte, die in diesem Teilbereich tätig waren. Ich bin seit vielen Jahren in dem Spezialgebiet Elternunterhalt tätig, dabei erfasst diese Thematik auch Sachverhalte, die Überschneidungen ins Erbrecht aufweisen, wie bspw. Schenkungen an Kinder anfechtungssicher gestalten, vorweggenommene Erbfolgen so planen, dass spätere Heimunterbringung nicht zu Rückforderungen oder Problemen mit dem Sozialamt führt, etc.

Eheverträge:

Sowohl vor Eingehung einer Ehe als auch im Falle einer Trennung kann es nicht nur wirtschaftlich, sondern auch zur Vermeidung von kostenintensiven und nervenaufreibenden Konflikten sinnvoll sein, gemeinsame Lösungen im Familienrecht zu erarbeiten. Auch hier stehen wir mit Rat und Tat zur Seite, eine enge Abstimmung mit Notariaten ist obligatorisch.


Vermögensrechtliche Gestaltung:

Die Ausgestaltung von vermögensrechtlichen Lösungen erfolgt in enger Abstimmung mit unseren Mandanten, wobei neben der wirtschaftlichen Seite auch die familiären Aspekte immer einbezogen werden, um die bestmögliche Lösung mit Ihnen und für Sie zu entwickeln.