Erbrecht

in schwierigen Zeiten an Ihrer Seite


Als Rechtsanwalt im Erbrecht bin ich zum Einen Berater, um den Willen unserer Mandanten möglichst sicher und sinnvoll umzusetzen. Zum Anderen stehe ich jedoch auch nach dem Erbfall und bei anstehenden Erbauseinandersetzungen unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite, gerade auch um in dieser besonderen Situation nicht nur rechtliche Unterstützung zu bieten.

 

Ein Hauptpunkt meiner beratenden Tätigkeit dreht sich um die Frage, wie man ein gutes, rechtlich sicheres und spätere Auseinandersetzungen unter den Erben vermeidendes Testament abfasst und welche Spielräume zur Verwirklichung des gewünschten Resultats bestehen. In solchen Fällen arbeiten wir eng mit den Mandanten zusammen und formulieren im Endeffekt die gewünschte letztwillige Verfügung, die ggf. auch notariell beurkundet werden kann.

Neben dieser vorbeugenden Tätigkeit helfe ich selbstverständlich auch in Erbauseinandersetzungen nach dem Todesfall. Hier liegt das anwaltliche Ziel darin, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und dabei auch so gut wie nur möglich auf den Einzelfall und damit auf Sie und Ihre besondere (Familien-)Situation Rücksicht zu nehmen.


  • Gestaltung von Testamenten
  • Beratung zum letzten Willen
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Unterstützung im Erbfall
  • Hilfe zum Erbrecht
  • Erbauseinandersetzungen lösen
  • Hilfestellung bei Vorsorgevollmachten

Martin Javitz

Ihr Fachanwalt für Familienrecht


Seit 2004 zugelassener Rechtsanwalt, verheiratet, zwei Söhne.
Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität zu Tübingen. I. und II. Staatsexamen mit Prädikatsabschluss.
Fachanwalt im Familienrecht seit 2013.


Sprachen: Deutsch, Englisch